Hier finden Sie detaillierte Informationen:
Um den Führerausweis der Kategorie B (Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3'500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führer) zu erlangen, gehen sie folgendermassen vor:
- Gesetzliches Mindestalter 18 Jahre
- Besuch Nothelferkurs
- Absolvierter Nothelferkurs (der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein)
- Antragsformular für Lernfahrausweis ausfüllen und mit einem amtlichen Ausweis, persönlich beim Strassenverkehrsamt oder bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde abgeben
- Theorie lernen
- Theorieprüfung ein Monat vor dem 18. Geburtstag absolvieren
- Praktische Ausbildung nach Erhalt des Lernausweises
- Besuch Verkehrskundeunterricht
- Anmelden zur praktischen Prüfung
- Praktische Prüfung