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Hier finden Sie detaillierte Informationen: Um den Führerausweis der Kategorie B (Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3'500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führer) zu erlangen, gehen sie folgendermassen vor: |
| 1. Gesetzliches Mindestalter 18 Jahre |
| 2. Besuch Nothelferkurs |
| 3. Absolvierter Nothelferkurs (der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein) |
| 4. Antragsformular für Lernfahrausweis ausfüllen und mit einem amtlichen Ausweis, persönlich beim Strassenverkehrsamt oder bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde abgeben |
| 5. Theorie lernen |
| 6. Theorieprüfung ein Monat vor dem 18. Geburtstag absolvieren |
| 7. Praktische Ausbildung nach Erhalt des Lernausweises |
| 8. Besuch Verkehrskundeunterricht |
| 9. Anmelden zur praktischen Prüfung |
| 10. Praktische Prüfung |